Für die Bestandsobjekte in Berlin und Frankfurt ist eine bauordnungsrechtliche Neubewertung, sowie brandschutzrechtliche Überprüfung erforderlich.
Es handelt sich um folgende Objekte:
Schönhauser Allee 10-11 / Berlin-Prenzlauer Berg
Kufürstendamm / Knesebeckstrasse / Momsenstrasse / Berlin-Charlottenburg
Am Borsigturm 56-70 / Berlin-Tegel
Neue-Mainzer-Strasse 1 / Frankfurt/M-Stadtmitte
Nach erfolgter Prüfung werden die Objekte entsprechend wieder auf den aktuellen baulichen Stand gebracht.